Ein Online-Rechnungsprogramm löst einfach alle Probleme …
… wenn es die Buchhaltung gleich mit erledigt
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- Online-Rechnungsprogramm
mit automatischer Buchhaltung
im Browser + als App - Einnahmen + Ausgaben
alles in 1 System – wie es
das Finanzamt fordert - Finanzamt-sichere Vorlagen nutzen:
Angebot, Auftragsbestätigung,
Lieferschein, Rechnung - Bankkonto & PayPal anbinden (wie?),
um Mahnungen zu automatisieren - Finanzamt-Pflichten wie
Kassenbuch, USt-VA, EÜR
fristgerecht erfüllt - Steuerberater-Zugang
DATEV-/ELSTER-Schnittstelle
![](https://testen.lexoffice.de/img/black_week_trenner.png)
![](https://testen.lexoffice.de/img/black_week_arrow.png)
![](https://testen.lexoffice.de/img/cursor.png)
immer monatlich kündbar
Die 1. Online-Buchhaltung für
Selbstständige &
Unternehmer ohne
Buchhaltungskenntnisse
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„lexoffice [...] überzeugt: Die Software
bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern
und mittelständischen Firmen einen
beachtlichen Funktionsumfang.“
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„Testsieger ist Lexoffice mit dem
Qualitätsurteil
„gut“. Der Anbieter profiliert sich mit dem
besten Online-Service für Interessenten. [...]
Am Telefon kommen sämtliche Gespräche im
ersten Anrufversuch zustande und die Mitarbeiter
beraten meist strukturiert.“
![](../img/siegel/standard_computern.png)
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„lexoffice Buchhaltung & Berichte
weist mehr als 100 Schnittstellen zu
angrenzenden Lösungen [...] auf.
Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“
![](../img/siegel/standard_siegel_chip.png)
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„Als besonders flexibel entpuppt sich
unser Testsieger bei den Clouddiensten
'lexoffice Buchhaltung & Berichte'.
Der Service hat über 60 Schnittstellen
zu angrenzenden Lösungen wie
E-Commerce, E-Rechnungen oder
Dokumentenverwaltung.“
![](../img/siegel/standard_siegel_pcmag.png)
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„LexOffice Buchhaltung & Berichte ist
ein einfach zu bedienender und
umfangreich ausgestatteter Cloud-
Dienst mit pfiffigen Funktionen.“
![](../img/siegel/standard_siegel_pcgo.png)
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„Besonders gut hat uns LexOffice
Buchhaltung & Berichte gefallen:
Die Software ist im Wesentlichen
selbsterklärend und unterstützt
Eingaben durch eine aktive
Suchfunktion.“
![tuv tuv](../img/siegel/standard_tuev.png)
Das Finanzamt sollte sich fürchten
Stets auf Augenhöhe mit Steuerberater und Finanzamt
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Mit lexoffice sind Sie immer bestens vorbereitet:
- Sie halten pünktlich alle
Finanzamt-Fristen ein - Ihre Buchhaltung ist vollständig,
nachvollziehbar + unveränderbar! - Gesetzliche Änderungen sind
automatisch zum Stichtag enthalten
Rechnungen mit Word &
Excel
sind verboten
Von Angebot bis Zahlungserinnerung – alles rechtssicher automatisiert
Angebote 100 % revisionssicher ...
-
Neukunden einmalig anlegen,
Bestandskunden importieren -
Preise + Rechnungstexte
einmalig abspeichern
(auch auf Englisch) -
Neues Angebot in 1 Minute:
gespeicherten Kontakt & Preis
in Vorlage einfügen – fertig!
Auftragsbestätigungen schneller erhalten ...
- Schriftliches Angebot erstellt?
Einfach in eine Auftragsbestätigung
umwandeln - Angebot mündlich besprochen?
Gespeicherten Kontakt + Preis
in Vorlage einfügen – fertig! - Die Auftragsbestätigung mit dem
Layout-Designer einfach an Ihr CD anpassen
Lieferscheine schneller schreiben ...
-
Angebot erstellt?
Mit 1 Klick in den
Lieferschein umwandeln -
Ausdrucken oder per
E-Mail als PDF abschicken - Ihr rechtssicherer Nachweis für erbrachte Leistungen
Rechnungen schneller stellen ...
-
Wiederkehrende Daten
einmalig anlegen (Kunden, Preise, Rechnungstexte) -
Neue Rechnung in 1 Minute:
gespeicherten Kontakt & Preis
in Vorlage einfügen – fertig! -
Angebot erstellt? Noch einfacher!
Mit 1 Klick in Rechnung umwandeln,
drucken oder mailen -
Wiederkehrende Rechnungen?
Automatisch gestellt & verschickt
10 Jahre unveränderbar
archivieren
Wie vom Finanzamt verlangt
GoBD-konform!
10 Jahre Aufbewahrungs-
pflicht werden erfüllt
Kassenbuch schneller schreiben ...
-
Bar-Einnahmen & -Ausgaben
z.B. von Märkten erfassen,
splitten und kategorisieren -
Kassenbestand wird
automatisch berechnet -
Finanzamt-Vorgaben (GoBD)
erfüllt + Steuerberaterdaten-Export
im DATEV-Format
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
![](/images/Lohnabrechnung.jpg)
Lohnabrechnungen automatisieren
-
In 12 Minuten erledigt:
Lohn - und Gehaltsabrechnungen
für Ihre Mitarbeiter -
Gesetzlich vorgeschriebene
Meldungen werden automatisch
erstellt + verschickt -
Überweisungen für Mitarbeiter,
Finanzamt + Kassen werden
als Sammelüberweisungsdatei
automatisch erstellt
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
![](/images/onlinebanking-image.jpg)
Zahlungen automatisieren
- Dank des integrierten
Online-Bankings Überweisungen sekundenschnell durchführen - Zahlungsein- und -ausgänge
werden automatisch den richtigen Belegen zugeordnet und korrekt verbucht - PayPal-Konto ganz einfach
einbinden, Gebühren werden
in der GuV bzw. EÜR direkt korrekt verbucht
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
![](/images/paypal.jpg)
![](/resources/loewe/img/icon/pay-pal2.png)
PayPal automatisieren
- Automatischer Abgleich
von PayPal-Zahlungen
und passenden Belegen - PayPal-Gebühren werden
korrekt als Kontoführungs-
gebühren verbucht - Geldflüsse zwischen PayPal
und Referenzkonto werden
als „Geldtransit“ zugeordnet
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisieren
- Automatische Berechnung
der Umsatzsteuer z.B. am
10. des Monats auf Basis aller Belege, Konten und des Kassenbuchs - 1 Klick genügt – UStVA wird
via ELSTER an das Finanzamt
übermittelt (oder per DATEV-
Export an den Steuerberater) - Soll- oder Ist-Versteuerung
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
EÜR Jahresabschluss
-
EÜR auf Jahres-, Monats-
und Quartalsbasis -
EÜR-Daten werden automatisch
in die Anlage EÜR der Einkommenssteuererklärung übertragen -
Einnahmen-Überschussrechnung
mit Drill-Down bis zum Originalbeleg
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
![](/images/Abschreibung.jpg)
Abschreibungen im Blick
-
Anschaffungen werden
automatisch verbucht:
als GWG oder als sofortige
oder lineare Abschreibung -
Anlagenverwaltung:
alle Anlagegüter
inkl. Abschreibungsbetrag,
Restwert & Anschaffungsdatum -
Selbstständig nutzbare
Gegenstände werden erkannt
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
![](/images/EÜR_formular.jpg)
Steuererklärung macht sich von selbst …
-
Dank lexoffice haben Sie bereits
alle Einnahmen + Ausgaben
in 1 System -
Auf Basis aller gebuchten Daten
(Belege, Konten, Kassen) generiert
lexoffice Ihre Dokumente
fürs Finanzamt -
Die vorläufige EÜR +
USt-Voranmeldung werden
fast automatisch erstellt -
Alle Finanzamt-Pflichten
erfüllt: Kassenbuch, Umsatzsteuer -
lexoffice ist vom Finanzamt
anerkannt: Dokumente über
integrierte ELSTER-Schnittstelle
abschicken
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
Gut vorbereitet Alle Dokumente liegen sortiert vor
-
Online-Banking anbinden und
fehlende Belege selbst erkennen -
lexoffice erstellt automatisch
eine vorläufige EÜR +
USt-Erklärung, die der
Steuerberater leicht prüfen kann -
Erlauben Sie Ihrem Steuerberater
Zugriff auf Ihre Daten
(jederzeit zu beenden) -
Ihr Steuerberater sieht alle Daten
& Belege in seiner DATEV-Software -
Schon 73.462 Steuerberatungen inkl.
Kanzleimitarbeitern sind dabei
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
Steuererklärung im Blick
-
Zugänge für Mitarbeiter &
Steuerberater einrichten inkl.
individueller Rechte-Vergabe -
DATEV-Export: alle Buchungs-
daten inkl. Kontenrahmen,
Berater- und Mandantennummern -
DATEVconnect online:
Eingangs- & Ausgangsrechnungen,
Kassendaten werden in die
DATEV-Kanzleisoftware des
Steuerberaters übergeben,
inkl. vorkontierten Belegen
und Buchungssätzen
- Funktionen von A-Z als PDF
- Alle Schnittstellen + Partner
Auch unterwegs immer
Finanzamt-konform
Beträge absetzen & archivieren
mit der lexoffice App
Ihr Büro
in der Hosentasche
- Wichtige Aufgaben von
unterwegs erledigen:
- Neukunden anlegen
- Aufträge + Rechnungen
schreiben + abschicken -
Auch die Finanzen im Blick:
- Kontostände abrufen
- Push-Nachrichten
bei Zahlungseingängen - 100 % synchron arbeiten, immer finanzamtkonform (mehr)
Das Finanzamt freut sich über
jeden verlorenen Beleg
Jeder verlorene Beleg = mehr Steuern …
Belege nie wieder verlieren
-
… das geht ganz einfach:
Belege einfach abfotografieren,
verbuchen, archivieren und von der Steuer absetzen! (wie?) -
So funktionierts:
Die automatische Texterkennung
(OCR) erkennt die Texte auf dem
Beleg und kann ihn so direkt
richtig verbuchen -
Vorteil: Alle Belege sind an einem
Ort – adieu, Schuhkarton!
Mein Geld? Immer im Blick!
Auf meiner Apple Watch ...
Immer fristgerecht zur
Steuererklärung
Denn alle Einnahmen + Ausgaben
sind bereits in einem System.
Wer erstellt die EÜR (Jahresabschluss)? Bilanz?
- Ich
- Mein
Steuerberater
![](/images/EÜR_formular.jpg)
Steuererklärung macht sich von selbst ...
- Dank lexoffice haben Sie bereits alle Einnahmen + Ausgaben in 1 System
-
Auf Basis aller gebuchten Daten
(Belege, Konten, Kassen) generiert
lexoffice Ihre Dokumente fürs Finanzamt - Die vorläufige EÜR + USt-Voranmeldung werden fast automatisch erstellt
- Alle Finanzamt-Pflichten erfüllt: Kassenbuch, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Löhne, Umsatzsteuer-Erklärung, ZM, EÜR, GuV, Abschreibungen
- lexoffice ist vom Finanzamt anerkannt: Dokumente über integrierte ELSTER-Schnittstelle abschicken
![](resources/loewe/img/Schwarzw.jpg)
Gut vorbereitet Alle Dokumente liegen sortiert vor
- Online-Banking anbinden und fehlende Belege selbst erkennen
-
lexoffice erstellt automatisch
eine vorläufige EÜR + USt-Erklärung, die der Steuerberater leicht prüfen kann - Erlauben Sie Ihrem Steuerberater Zugriff auf Ihre Daten (jederzeit zu beenden)
- Ihr Steuerberater sieht alle Daten & Belege in seiner DATEV-Software
Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe
– und erst recht nicht vor Steuer-Nachzahlungen.
Alle Daten GoBD-konform
gespeichert
lexoffice ist GoBD-testiert, DSGVO-konform
und 100 % made in Germany
![](resources/loewe/img/icon/folder.png)
100 % vollständig
Alle Geschäftsfälle sind
einzeln vollständig
dokumentiert
![](resources/loewe/img/icon/magnifierx2.png)
100 % nachvollziehbar
Lückenloser Weg vom
Beleg zum Jahres-
abschluss
![](resources/loewe/img/icon/lock.png)
100 % unveränderbar
Nachträgliche Änderungen
sind rechtssicher
gekennzeichnet