Die wahre Höhle
des Löwen ist das
Finanzamt

6 % Strafzinsen bei Steuernachzahlungen +++ Finanzamt darf 10 Jahre rückwirkend prüfen +++ Steuer-Schätzungen bei Fehlern +++
6 % Strafzinsen bei Steuernachzahlungen +++ Finanzamt darf 10 Jahre rückwirkend prüfen +++ Steuer-Schätzungen bei Fehlern +++

Ein Online-Rechnungsprogramm löst einfach alle Probleme …

… wenn es die Buchhaltung gleich mit erledigt

  • Online-Rechnungsprogramm
    mit automatischer Buchhaltung
    im Browser + als App
  • Einnahmen + Ausgaben
    alles in 1 System – wie es
    das Finanzamt fordert
  • Finanzamt-sichere Vorlagen nutzen:
    Angebot, Auftragsbestätigung,
    Lieferschein, Rechnung
  • Bankkonto & PayPal anbinden (wie?),
    um Mahnungen zu automatisieren
  • Finanzamt-Pflichten wie
    Kassenbuch, USt-VA, EÜR
    fristgerecht erfüllt
  • Steuerberater-Zugang
    DATEV-/ELSTER-Schnittstelle
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Die 1. Online-Buchhaltung für Selbstständige &
Unternehmer ohne Buchhaltungskenntnisse

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Das Finanzamt sollte sich fürchten

Stets auf Augenhöhe mit Steuerberater und Finanzamt

Mit lexoffice sind Sie immer bestens vorbereitet:

  • Sie halten pünktlich alle
    Finanzamt-Fristen ein
  • Ihre Buchhaltung ist vollständig,
    nachvollziehbar + unveränderbar!
  • Gesetzliche Änderungen sind
    automatisch zum Stichtag enthalten

Rechnungen mit Word & Excel
sind verboten

Von Angebot bis Zahlungserinnerung – alles rechtssicher automatisiert

Angebote 100 % revisionssicher ...

  • Neukunden einmalig anlegen,
    Bestandskunden importieren
  • Preise + Rechnungstexte
    einmalig abspeichern
    (auch auf Englisch)
  • Neues Angebot in 1 Minute:
    gespeicherten Kontakt & Preis
    in Vorlage einfügen – fertig!

Auftragsbestätigungen schneller erhalten ...

  • Schriftliches Angebot erstellt?
    Einfach in eine Auftragsbestätigung
    umwandeln
  • Angebot mündlich besprochen?
    Gespeicherten Kontakt + Preis
    in Vorlage einfügen – fertig!
  • Die Auftragsbestätigung mit dem
    Layout-Designer einfach an Ihr CD anpassen

Lieferscheine schneller schreiben ...

  • Angebot erstellt?
    Mit 1 Klick in den
    Lieferschein umwandeln
  • Ausdrucken oder per
    E-Mail als PDF abschicken
  • Ihr rechtssicherer Nachweis für erbrachte Leistungen

Rechnungen schneller stellen ...

  • Wiederkehrende Daten
    einmalig anlegen (Kunden, Preise, Rechnungstexte)
  • Neue Rechnung in 1 Minute:
    gespeicherten Kontakt & Preis
    in Vorlage einfügen – fertig!
  • Angebot erstellt? Noch einfacher!
    Mit 1 Klick in Rechnung umwandeln,
    drucken oder mailen
  • Wiederkehrende Rechnungen?
    Automatisch gestellt & verschickt

Mahnungen endlich automatisch ...

  • Verbinden Sie Ihre Bank-Konten
    mit lexoffice
  • Offene Rechnungen
    werden so erkannt und fast
    automatisch gemahnt
  • Besonderer Service:
    Lassen Sie sich an Ihre eigenen
    offenen Rechnungen erinnern
    – mit 1 Klick bezahlt & verbucht

10 Jahre unveränderbar
archivieren

Wie vom Finanzamt verlangt

Kassenbuch schneller schreiben ...

  • Bar-Einnahmen & -Ausgaben
    z.B. von Märkten erfassen,
    splitten und kategorisieren
  • Kassenbestand wird
    automatisch berechnet
  • Finanzamt-Vorgaben (GoBD)
    erfüllt + Steuerberaterdaten-Export
    im DATEV-Format

Lohnabrechnungen automatisieren

  • In 10 Minuten erledigt:
    Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    für Ihre Mitarbeiter
  • Gesetzlich vorgeschriebene
    Meldungen werden automatisch
    erstellt + verschickt
  • Überweisungen für Mitarbeiter,
    Finanzamt + Kassen werden
    als Sammelüberweisungsdatei
    automatisch erstellt

Zahlungen automatisieren

  • Dank des integrierten
    Online-Bankings Überweisungen sekundenschnell durchführen
  • Zahlungsein- und -ausgänge
    werden automatisch den richtigen Belegen zugeordnet und korrekt verbucht
  • PayPal-Konto ganz einfach
    einbinden, Gebühren werden
    in der GuV bzw. EÜR direkt korrekt verbucht

PayPal automatisieren

  • Automatischer Abgleich
    von PayPal-Zahlungen
    und passenden Belegen
  • PayPal-Gebühren werden
    korrekt als Kontoführungs-
    gebühren verbucht
  • Geldflüsse zwischen PayPal
    und Referenzkonto werden
    als „Geldtransit“ zugeordnet

Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisieren

  • Automatische Berechnung
    der Umsatzsteuer z.B. am
    10. des Monats auf Basis aller Belege, Konten und des Kassenbuchs
  • 1 Klick genügt – UStVA wird
    via ELSTER an das Finanzamt
    übermittelt
    (oder per DATEV-
    Export an den Steuerberater)
  • Soll- oder Ist-Versteuerung

EÜR Jahresabschluss

  • EÜR auf Jahres-, Monats-
    und Quartalsbasis
  • EÜR-Daten werden automatisch
    in die Anlage EÜR der Einkommenssteuererklärung übertragen
  • Einnahmen-Überschussrechnung
    mit Drill-Down bis zum Originalbeleg

Abschreibungen im Blick

  • Anschaffungen werden
    automatisch verbucht:
    als GWG oder als sofortige
    oder lineare Abschreibung
  • Anlagenverwaltung:
    alle Anlagegüter
    inkl. Abschreibungsbetrag,
    Restwert & Anschaffungsdatum
  • Selbstständig nutzbare
    Gegenstände werden erkannt

Steuererklärung macht sich von selbst …

  • Dank lexoffice haben Sie bereits
    alle Einnahmen + Ausgaben
    in 1 System
  • Auf Basis aller gebuchten Daten
    (Belege, Konten, Kassen) generiert
    lexoffice Ihre Dokumente
    fürs Finanzamt
  • Die vorläufige EÜR +
    USt-Voranmeldung
    werden
    fast automatisch erstellt
  • Alle Finanzamt-Pflichten
    erfüllt
    : Kassenbuch, Umsatzsteuer
  • lexoffice ist vom Finanzamt
    anerkannt
    : Dokumente über
    integrierte ELSTER-Schnittstelle
    abschicken

Gut vorbereitet Alle Dokumente liegen sortiert vor

  • Online-Banking anbinden und
    fehlende Belege selbst erkennen
  • lexoffice erstellt automatisch
    eine vorläufige EÜR +
    USt-Erklärung, die der
    Steuerberater leicht prüfen kann
  • Erlauben Sie Ihrem Steuerberater
    Zugriff auf Ihre Daten
    (jederzeit zu beenden)
  • Ihr Steuerberater sieht alle Daten
    & Belege in seiner
    DATEV-Software

Steuererklärung im Blick

  • Zugänge für Mitarbeiter &
    Steuerberater einrichten inkl.
    individueller Rechte-Vergabe
  • DATEV-Export: alle Buchungs-
    daten
    inkl. Kontenrahmen,
    Berater- und Mandantennummern
  • DATEVconnect online:
    Eingangs- & Ausgangsrechnungen,
    Kassendaten werden in die
    DATEV-Kanzleisoftware des
    Steuerberaters übergeben,
    inkl. vorkontierten Belegen
    und Buchungssätzen
Sofort starten

Auch unterwegs immer
Finanzamt-konform

Beträge absetzen & archivieren
mit der lexoffice App

    Ihr Büro
    in der Hosentasche

    • Wichtige Aufgaben von unterwegs erledigen:
      - Neukunden anlegen
      - Aufträge + Rechnungen
      schreiben + abschicken
    • Auch die Finanzen im Blick:
      - Kontostände abrufen
      - Push-Nachrichten
      bei Zahlungseingängen
    • 100 % synchron arbeiten, immer finanzamtkonform (mehr)

    Das Finanzamt freut sich über
    jeden verlorenen Beleg

    Jeder verlorene Beleg = mehr Steuern …

      Belege nie wieder verlieren

      • … das geht ganz einfach:
        Belege einfach abfotografieren,
        verbuchen, archivieren und von der Steuer absetzen! (wie?)
      • So funktionierts:
        Die automatische Texterkennung
        (OCR) erkennt die Texte auf dem
        Beleg und kann ihn so direkt
        richtig verbuchen
      • Vorteil: Alle Belege sind an einem
        Ort
        – adieu, Schuhkarton!
      Sofort starten

      Mein Geld? Immer im Blick!

      Auf meiner Apple Watch ...

      Den aktuellen Kontostand
      und die Höhe der offenen
      Rechnungen
      mit der
      Apple Watch abrufen

      Alle Einnahmen
      und Ausgaben

      direkt auf dem Display
      Ihrer Apple-Watch

      Kein Geld verlieren:
      Überfällige Rechnungen
      und offene Angebote
      werden Ihnen direkt
      angezeigt

      Alles mit 1 Blick gecheckt:
      Uhrzeit, Datum, Wetter
      UND den aktuellen Kontostand

      Immer fristgerecht zur
      Steuererklärung

      Denn alle Einnahmen + Ausgaben
      sind bereits in einem System.

      Wer erstellt die EÜR (Jahresabschluss)? Bilanz?

      • Ich
      • Mein
        Steuerberater

      Steuererklärung macht sich von selbst ...

      • Dank lexoffice haben Sie bereits alle Einnahmen + Ausgaben in 1 System
      • Auf Basis aller gebuchten Daten
        (Belege, Konten, Kassen) generiert
        lexoffice Ihre Dokumente fürs Finanzamt
      • Die vorläufige EÜR + USt-Voranmeldung werden fast automatisch erstellt
      • Alle Finanzamt-Pflichten erfüllt: Kassenbuch, Umsatzsteuer-Vor­anmeldung, Löhne, Umsatzsteuer-Erklärung, ZM, EÜR, GuV, Abschreibungen
      • lexoffice ist vom Finanzamt anerkannt: Dokumente über integrierte ELSTER-Schnittstelle abschicken

      Gut vorbereitet Alle Dokumente liegen sortiert vor

      • Online-Banking anbinden und fehlende Belege selbst erkennen
      • lexoffice erstellt automatisch
        eine vorläufige EÜR + USt-Erklärung, die der Steuerberater leicht prüfen kann
      • Erlauben Sie Ihrem Steuerberater Zugriff auf Ihre Daten (jederzeit zu beenden)
      • Ihr Steuerberater sieht alle Daten & Belege in seiner DATEV-Software

      Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe
      – und erst recht nicht vor Steuer-Nachzahlungen.

      Alle Daten GoBD-konform
      gespeichert

      lexoffice ist GoBD-testiert, DSGVO-konform
      und 100 % made in Germany

      100 % vollständig

      Alle Geschäftsfälle sind
      einzeln vollständig
      dokumentiert

      100 % nachvollziehbar

      Lückenloser Weg vom
      Beleg zum Jahres-
      abschluss

      100 % unveränderbar

      Nachträgliche Änderungen
      sind rechtssicher
      gekennzeichnet

      Warum jeden Tag Selbstständige
      zu lexoffice wechseln …

      Lisa Hafeneger

      Fotografin

      „ lexoffice nutze ich täglich, die App ist ein fester Bestandteil meines Workflows, und ich besuche mein Konto mehrmals täglich.“

      Barbara Brecht

      Texterin

      „Ich sage immer, lexoffice ist ein Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm für Buchhaltungsphobiker. Die Eintrittsschwelle ist wirklich niedrig. Es ist kinderleicht zu bedienen und sehr übersichtlich.

      Daniel Pellegrini

      Musiker/Drummer/ Musik-Lehrer

      Mit lexoffice habe ich viel mehr Überblick über die Finanzen, und die Buchhaltung lässt sich quasi nebenbei machen. Die automatisierten Rechnungen haben mir schon viel Zeit und Stress gespart.

      Kilian Dreißig

      Webentwickler

      „Es ist leicht bedienbar, ich spare Papier und muss mir keine Sorgen um meine Belege machen – einfach einscannen und hochladen.“

        Mehrfacher Testsieger 2024

        Vielfach empfohlen und ausgezeichnet:
        „Sehr gut“ bestätigt auch die Fachpresse

        „Das Buchhaltungssoftware- Programm ‚lexoffice‘ aus dem
        Hause Haufe-Lexware überzeugt:
        (…) Neben der automatischen
        Belegerkennung
        und Zuordnung
        lassen sich auch Anlagegüter und
        Abschreibungen verwalten.

        „lexoffice ist mit einem Dashboard ausgestattet, das wichtige Kennzahlen wie Banksalden, Außenstände, Einnahmen und Ausgaben zusammenfasst. Das Programm lässt sich mit zahlreichen Anwendungen erweitern, beispielsweise mit einer Zeiterfassung.“

        „Bei lexoffice stehen digitale Belege im Fokus, die sich wahlweise am Computer einfügen oder über die mobile App fotografieren lassen. Serienvorlagen reduzieren den Arbeitsaufwand bei wiederkehrenden Positionen.“

        „lexoffice Buchhaltung & Berichte weist mehr als 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen [...] auf. Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“

        Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

        „Erkannte Inhalte werden direkt in die Buchungsmaske übernommen, sodass der User diese Angaben nur noch kontrollieren muss. In dem direkten Vergleich weist LexOffice die höhere Genauigkeit auf.“

          TÜV
          geprüft
          Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
          mit TÜV-geprüfter Funktionalität,
          Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
          Mehr Informationen ›
          • Software
            Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
          • Ergonomie
            Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
            angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
          • Funktionalität
            Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
          bottom-tuv-logo-image
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