





UND BIN KEIN BUCHHALTER
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DJ Olde, MC und Musikproduzent
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im Blick
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im Blick
Mein
Steuerberater
Ich
Steuerberater
Steuererklärung
Was ich daran am meisten
schätze: Ich kann es überall
nutzen. Ich muss oft schnell
reagieren, um einem Kunden
ein Angebot zu machen. Da
hilft es schon sehr, wenn man
in lexoffice schnell einen Blick
auf alte Rechnungen werfen
kann, um sich bei der
Angebotserstellung an einem
ähnlichen Projekt zu
orientieren.
Manuel Lemke,
Produzent
Mit lexoffice habe ich viel mehr
Überblick über die Finanzen, und die
Buchhaltung lässt sich quasi
nebenbei machen. Die automatisierten
Rechnungen haben mir schon viel
Zeit und Stress gespart :) Es ist super
praktisch, dass mein Steuerberater
„Echtzeitzugriff“ auf meine
Buchhaltung hat. So kann er meine
Fragen dazu viel einfacher
beantworten, und ich muss bei der
Abgabe auch nicht mehr extra zu ihm
fahren.
Daniel Pelegrini,
Musiker
Die Energie, die ich damals für
last-minute-Buchhaltung
verwendet habe, investiere ich,
seit ich lexoffice benutze, in
kreative Projekte.
Durch die automatisierten
Prozesse und den intuitiven
Workflow spare ich viel Zeit
und Nerven. Danke dafür!
Ben,
Musiker &
Produzent
Ich bekomme einfacher eine
höhere Gage seit ich lexoffice nutze.
Es fällt mir leichter, mich zwischen
verschiedenen Anfragen zu
entscheiden. Ich schau in
lexoffice und sehe sofort,
wie hoch die Bezahlung beim
letzten Mal war und ob
der Kunde die Rechnung
ohne Probleme gezahlt hat.
Nico,
DJ
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Der Hersteller LEXWARE ist Marktführer für kaufmännische
Software in Deutschland (über 1 Million Kunden)
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Das Problem:
Das Finanzamt verlangt seit 2017 im Rahmen der GoBD die „Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen“. Das heißt: Deine Rechnungen, Angebote, Lieferscheine … müssen so gespeichert werden, dass diese unveränderbar sind bzw. Veränderungen nachvollzogen werden können. Seit 2019 ist die Übergangsfrist vorbei und die GoBD wird auf Steuerprüfungen angewendet.
Neuestes BMF-Schreiben mit Änderungen der bislang gültigen GoBD-Richtlinien gilt seit dem 01.01.2020.
Hältst Du die GoBD nicht zu 100 % ein, kann bei Deiner nächsten Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit Deiner gesamten Buchführung verworfen werden. Dies kann z.B. zu einer Steuerschätzung oder einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen.
Diese Pflicht gilt für alle sogenannten „steuerrelevanten Ausgangsbelege“, die Du bisher z.B. mit Word
und Excel erstellst. Denn hierbei gilt:
(1) Word und Excel sind Datei-Formate, die leicht änderbar sind. Die Speicherung und Ablage von Word- oder
Excel-Dateien in einem Datei-System (z.B. Windows Explorer, Dropbox oder ähnliches) sind regelmäßig nicht
GoBD-konform.
(2) Word und Excel können nur dann weiter verwendet werden, wenn Du ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters
zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit einführst und
dokumentierst. Erforderlich sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen. Gleiches gilt für die
Speicherung und Archivierung von Belegen und Dokumenten in Dateisystemen.
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