Das Finanzamt …
- Darf Deine Buchhaltung bis zu
10 Jahre rückwirkend prüfen - Fordert hohe Steuernachzahlungen
bei fehlerhafter Buchführung
(mehr Infos) - Prüft Dich eher, je
erfolgreicher Du bist!
Rechnungen mit Word & Excel
sind verboten!
(Klicken für mehr Infos)
Mit 1 Klick Ihr Angebot in eine
Auftragsbestätigung umwandeln,
daraus eine Rechnung generieren
und notfalls eine Mahnung erstellen.
schneller schreiben ...
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schneller verschicken ...
schneller erhalten ...
Lexware Office synchronisiert sich
automatisch: Du arbeitest immer
genau da weiter, wo Du aufgehört
hast – egal welches Gerät!
schneller schreiben ...
automatisieren
automatisieren
Jahresabschluss
im Blick
macht sich von selbst …
Alle Dokumente liegen sortiert vor
im Blick
Es ist genial, wenn ich bereits beim Kunden vor Ort die Rechnung zukommen
lassen kann. Außerdem kann ich mein Bankkonto verknüpfen und
Belege mit dem iPad abfotografieren. Es erspart mir viel Zeit,
die ich wieder für meine Fotografie verwende.
Lisa Hafeneger Fotografin,
www.einblickfotografie.de
An lexoffice gefällt mir besonders gut, dass ich unglaublich einfach von überall auf
meine Buchhaltung zugreifen kann. Es ist genial, wenn meine Kunden mir
den Vertrag auf dem iPad unterschreiben und ich Ihnen dann
Sekunden später schon die Rechnung per Mail zukommen
lassen kann. Es erspart mir so viel Zeit, die ich endlich
wieder für meine Fotografie verwenden kann.
Max Barbera Fotograf,
www.maxbarbera.de
Mit lexoffice arbeite ich seit 2016 zusammen und bin sehr zufrieden.
Als Nächstes ist ein Upgrade fällig, das ich buchen möchte,
weil lexoffice noch so viel mehr kann als ich derzeit nutze.
Michael Weyrauch Fotograf,
www.michaelweyrauch.de
„Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“
„lexoffice ist mit einem Dashboard ausgestattet, das wichtige Kennzahlen wie Banksalden, Außenstände, Einnahmen und Ausgaben zusammenfasst. Das Programm lässt sich mit zahlreichen Anwendungen erweitern, beispielsweise mit einer Zeiterfassung.“
„Erkannte Inhalte werden direkt in die Buchungsmaske übernommen, sodass der User diese Angaben nur noch kontrollieren muss. In dem direkten Vergleich weist LexOffice die höhere Genauigkeit auf.“
„Bei lexoffice stehen digitale Belege im Fokus, die sich wahlweise am Computer einfügen oder über die mobile App fotografieren lassen. Serienvorlagen reduzieren den Arbeitsaufwand bei wiederkehrenden Positionen.“
„lexoffice Buchhaltung & Berichte weist mehr als 100 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen [...] auf. Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“
7 Jahre
Erfahrung
356.862
Kunden
Vom
Marktführer
Für
Windows
& Apple
30 Tage-Test endet automatisch.
E-Mail-Adresse genügt.
Ja, bei einer fehlerhaften Rechnung
riskiert Ihr Kunde (= der Leistungs-
empfänger) den Vorsteuerabzug.
Nach neuesten Entscheidungen von
BFH und EuGH dürfen Sie zwar eine
Rechnung korrigieren, aber wie
unprofessionell wirkt das?
Da fehlerhafte Rechnungen meistens
erst bei einer Betriebsprüfungen
auffallen, müssen Sie im schlimmsten
Fall eine 10 Jahre alte Rechnung
korrigieren.
Für mehr Infos mit dem Mauszeiger über die Themen/Namen fahren
Erweiterungen
Daten-Import
Export
Das Finanzamt verlangt seit 2017 im Rahmen der GoBD
die „Unveränderbarkeit von Buchungen und
Aufzeichnungen“.
Das heißt: Deine Rechnungen, Angebote, Lieferscheine, …
müssen so gespeichert werden, dass diese unveränderbar sind
bzw. Veränderungen nachvollzogen werden können.
Seit 2019 ist die Übergangsfrist vorbei und die GoBD
wird auf Steuerprüfungen angewendet.
Neuestes BMF-Schreiben mit Änderungen der bislang
gültigen GoBD-Richtlinien gilt seit dem 01.01.2020.
Hältst Du die GoBD nicht zu 100 % ein, kann bei Deiner
nächsten Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit Deiner
gesamten Buchführung verworfen werden.
Dies kann z.B. zu einer Steuerschätzung oder einem
Verlust des Vorsteuerabzugs führen.
Diese Pflicht gilt für alle sogenannten
„steuerrelevanten Ausgangsbelege“, die Du bisher
z.B. mit Word und Excel erstellst. Denn hierbei gilt:
(1) Word und Excel sind Datei-Formate, die leicht änderbar sind.
Die Speicherung und Ablage von Word oder Excel-Dateien
in einem Datei-System (z.B. Windows Explorer, Dropbox
oder ähnliches) sind regelmäßig nicht GoBD-konform.
(2) Word und Excel können nur dann weiter verwendet werden,
wenn Du ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters zusätzliche
Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit
und Nachvollziehbarkeit einführst und dokumentierst.
Erforderlich sind sowohl technische als auch organisatorische
Maßnahmen. Gleiches gilt für die Speicherung und Archivierung
von Belegen und Dokumenten in Dateisystemen.