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Einfach neben dem Job
selbstständig machen -
Nebenberuflich Produkte verkaufen
oder Dienstleistungen anbieten -
Auch ohne Buchhaltungskenntnisse
alle Steuer-Pflichten erfüllen
Vermeiden Sie hohe Strafen
mit einem Kleingewerbe
Bei Handel ohne Gewerbeschein
droht ein Bußgeld von 1.000 €.
Bei Schwarzarbeit droht ein
Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Eine Online-Buchhaltung wie lexoffice
hilft Ihnen, auch bei mehreren Konten
den Überblick zu behalten, und legt
automatisch Geldbeträge für Sie zurück.
So sehen Sie immer auf 1 Blick,
was Sie netto verdient haben.
Als Kleinunternehmer müssen Sie vom
1. Tag an rechtskonforme Rechnungen
schreiben sowie Ihre Einnahmen und
Ausgaben dokumentieren.
Mit der TÜV-geprüften Online-Buchhaltung
von lexoffice machen Sie alles richtig
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Wenn Sie eine Buchhaltungssoftware
nutzen, müssen Sie die EÜR gar nicht
mehr selbst erledigen – denn alle Ihre
Einnahmen und Ausgaben sind ja bereits
im Programm dokumentiert.
Ihre EÜR wird zu 100 % automatisch
erstellt, Sie müssen sie nur noch ans
Finanzamt schicken:
Mit 1 Klick Ihr Angebot in eine Auftragsbestätigung umwandeln, daraus eine Rechnung generieren und notfalls eine Mahnung erstellen.
Produkte verkaufen, Kurse geben:
Dank lexoffice steht meinem
erfolgreichen Kleinunternehmen
nichts mehr im Wege!
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