Kurz: Alle Firmen!
Denn seit dem 01.01.2025 muss
jedes Unternehmen in der Lage sein,
E-Rechnungen zu empfangen.
Das gilt auch für Solo-Selbstständige
und Kleinunternehmer.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Ab 2028 wird die E-Rechnung
Pflicht im gesamten B2B.
Alle Unternehmen (unabhängig von
Größe und Umsatz) dürfen B2B-
Rechnungen dann nur noch als
E-Rechnungen stellen
(bis auf sehr wenige Ausnahmen).
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro
- Fahrausweise wie Zugtickets oder Taxiquittungen
- Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG
- Rechnungen an Endverbraucher (B2C-Geschäfte)
Eine Rechnungssoftware wird
damit für jeden Selbstständigen
unverzichtbar.