Welche Vorteile hat die Einnahmenüberschussrechnung
(EÜR) für Kleinunternehmer?
JAHRESABSCHLUSS
Die Vorteile der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Sie ist einfacher und schneller zu erstellen und ermöglicht mehr steuerliche Flexibilität bei Geschäften, die während des Übergangs in ein neues Geschäftsjahr stattfinden.
Wer darf die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
anwenden?
JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen, das nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, darf den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bestimmen. Da die EÜR Teil des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abschnitt 3, EStG) ist, ist sie damit nur für die Unternehmen relevant, die nicht der
Körperschaftsteuer unterliegen, wie z.B. eine GmbH oder AG. Diese Unternehmen sind immer zur Erstellung einer
Bilanz und zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die wichtigsten Kriterien sind: Die Gesellschaftsform des Unternehmens, die Pflicht zur doppelten Buchführung, der erzielte Umsatz sowie der Gewinn. Der
lexoffice-Entscheidungsfinder kann Ihnen bei der Einschätzung helfen.
Ich bin zur EÜR verpflichtet und mache meine Steuererklärung
selbst – ist lexoffice für mich geeignet?
JAHRESABSCHLUSS
Dann hilft Ihnen lexoffice optimal. Bei der EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Ausgaben und Einnahmen machen, und zwar in einem bestimmten Format, der amtlichen EÜR. Das amtliche EÜR-Formular ist ein Teil Ihrer privaten Einkommenssteuererklärung und muss online an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. In lexoffice können Sie die EÜR-Werte mit wenigen Mausklicks an unseren Partner smartsteuer übergeben, dort Ihre Einkommenssteuererklärung fertigstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln.
Kann ich meine EÜR online mit lexoffice machen und die
Steuererklärung selbst erstellen, indem ich die Formulare des
Finanzamtes auf Papier ausfülle?
JAHRESABSCHLUSS
Leider nicht. Als Kleinunternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Daten online an das Finanzamt zu übermitteln. lexoffice bietet Ihnen dafür eine praktische Anbindung zu smartsteuer, um die Steuererklärung zu erstellen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Zudem unterstützt lexoffice die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und bietet z.B. für die Steuererklärung komfortable Möglichkeiten, Daten an den Steuerberater zu übergeben.
Kann ich mit lexoffice den Jahresabschluss erstellen
(mittels EÜR) und die Steuererklärung selbst erstellen mit
einem anderen Programm?
JAHRESABSCHLUSS
Ja, Sie können lexoffice für die EÜR nutzen und die Steuererklärung selbst erstellen mit einem anderen Programm. Unsere Empfehlung: smartsteuer. Denn dabei profitieren Sie von unserer
Schnittstelle, die Ihre EÜR per Klick von lexoffice zu smartsteuer überträgt. Wenn Sie andere Programme für die Steuererklärung nutzen, ist die Übertragung auf manuellem Weg möglich.
Steuererklärung selbst erstellen: Wie übermittle ich meine
EÜR von lexoffice an smartsteuer?
JAHRESABSCHLUSS
In lexoffice können Sie die EÜR-Werte mit wenigen Mausklicks an unseren Partner smartsteuer übergeben, dort Ihre Einkommenssteuererklärung fertigstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Nachdem Sie das gewünschte Jahr und die Amtliche EÜR ausgewählt haben, klicken Sie einfach auf „Daten für die Steuererklärung bereitstellen”. Ein neues Fenster öffnet sich, und Sie können nun mit unserem Partner smartsteuer ganz einfach Ihre Steuererklärung erstellen. Das sind die Vorteile:
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Ihre Daten aus lexoffice werden automatisch zusammengestellt
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Nach Datenübertragung können Sie sich bei smartsteuer einloggen oder neu registrieren
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Die Anlage EÜR wird mit Ihren Werten aus lexoffice befüllt
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Den Rest der Steuererklärung können Sie ganz einfach in smartsteuer befüllen
Kann ich mit lexoffice meine Steuererklärung selbst erstellen?
JAHRESABSCHLUSS
Mit lexoffice erstellen Sie Angebote und Rechnungen, verbuchen Einnahmen und Ausgaben oder elstern Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung - alles, was zum betrieblichen Teil gehört. Aber zu Ihrer Einkommensteuererklärung gehören z.B. auch Werbungskosten, Sonderausgaben, Pendlerpauschale usw. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, empfehlen wir unseren Software-Partner smartsteuer. Das Programm ist kompatibel mit lexoffice: Mit einem Klick übernehmen Sie die EÜR aus lexoffice in die Steuererklärung. Jetzt brauchen Sie nur noch die übrigen Angaben zu ergänzen und können dann die vollständige Steuererklärung direkt übermitteln.