Anlagen
verwalten

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Anlagen automatisch
abschreiben

Auch ohne Buchhaltungskenntnisse
– so einfach wie noch nie

  • Von Anhänger bis Zeichengerät -
    jede Anlage kann in lexoffice
    erfasst werden
  • lexoffice schlägt automatisch die
    richtige Abschreibungs-Methode
    vor (linear
    i
    , degressiv
    i
    , GWG
    i
    )
    linear: Die Anschaffungskosten
    werden durch eine vom Finanzamt
    vorgegebene Anzahl von Jahren
    geteilt. Jedes Jahr wird derselbe
    Anteil abgeschrieben, mindert also
    den Gewinn.
    degressiv: Die jährlichen Beträge,
    die abgeschrieben werden, sind
    nicht gleichbleibend hoch,
    sondern sinken mit der Zeit.
    Abschreibungsbeträge werden
    vom Restbuchwert des
    jeweiligen Jahres berechnet.
    GWG = geringwertige
    Wirtschaftsgüter sind Produkte
    bis zu 800 €
    und werden sofort
    abgeschrieben
    . Das heißt: Die
    Kosten mindern den Gewinn
    senken die Steuern.
  • Jährlicher Abschreibungsverlauf
    wird automatisch für jede Anlage
    erstellt

Übersichtliche & lückenlose
Anlagenverwaltung

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  • Einfach Anlage erfassen: Name,
    Anschaffungsdatum, Herstellungs-
    Anschaffungspreis eintragen
  • Je nach Anschaffungswert schreibt
    lexoffice die Anlage korrekt ab
  • Ihre Anlagenverwaltung ist immer
    aktuell – Sie haben jederzeit den
    Überblick darüber, wie viele Jahre
    die Abschreibung noch dauert

„lexoffice Buchhaltung & Berichte weist mehr als 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen [...] auf. Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“

Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

„lexoffice Buchhaltung & Berichte ist ein einfach zu bedienender und umfangreich ausgestatteter Cloud- Dienst mit pfiffigen Funktionen.“

„Als besonders flexibel entpuppt sich unser Testsieger bei den Clouddiensten 'lexoffice Buchhaltung & Berichte'. Der Service hat über 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen wie
E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

„lexoffice [...] überzeugt: Die Software bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen einen beachtlichen Funktionsumfang.“

TÜV
geprüft
Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
mit TÜV-geprüfter Funktionalität,
Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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Abschreibungen – jetzt zahlen und
später von der Steuer absetzen

  • Anschaffungskosten werden
    durch eine vom Finanzamt
    vorgegebene Anzahl von Jahren
    geteilt. Jedes Jahr wird derselbe
    Anteil abgeschrieben
  • Jede Abschreibung mindert den
    Gewinn
    – so sparen Sie Steuern
  • Es gibt 3 verschiedene
    Abschreibungsarten
    – lexoffice
    schlägt immer die richtige vor!

1. Anschaffungskosten bis 800 €
sofort absetzen

GWG = geringwertige
Wirtschaftsgüter

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  • Ein selbstständig nutzbares
    Wirtschaftsgut bis 800 € netto bzw.
    952 € brutto können Sie sofort
    abschreiben
    i
    Die Abschreibung erfolgt
    linear, mit jährlich 1/5 (20 %)
    der Anschaffungskosten
  • GWG werden als Werbungskosten
    geltend gemacht und direkt vom
    zu versteuernden Einkommen
    abgezogen
  • lexoffice verbucht Ihre Ausgaben
    automatisch
    immer korrekt und
    weist sie korrekt in der EÜR + GuV aus

2. Anschaffungskosten ab 800 €
abschreiben

Linear – über mehrere
Jahre hinweg

  • lexoffice berechnet monatlich
    immer den gleichen Abschreibungs-
    betrag
    . Dieser wird jeden Monat
    gewinnreduzierend berücksichtigt,
    bis alles abgeschrieben ist
  • Die Dauer der Abschreibung
    orientiert sich immer an der
    aktuellsten AfA-Tabelle – die
    in lexoffice hinterlegt ist
  • Sie können Anlagegüter
    rückwirkend bis 2010 erfassen

3. Für die Steuerjahre 2020 + 2021:
degressive Abschreibung

Wiedereinführung mit dem
zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

>
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  • Die degressive AfA führt zu
    höheren Abschreibungsbeträgen
    in den ersten Nutzungsjahren
    .
    Dementsprechend verringern sich
    die Abschreibungsbeträge in
    späteren Jahren
  • lexoffice ermittelt automatisch
    den richtigen Prozentsatz vom
    jeweils aktuellen Buchwert und
    berechnet monatlich die
    Abschreibungshöhe
  • Unterschreitet der degressive
    Abschreibungsbetrag erstmals den
    linearen AfA-Satz, können Sie mit
    1 Klick zur linearen Abschreibung
    wechseln

Steuerlast reduzieren mit
der richtigen Methode

Ob linear oder degressiv – lexoffice
rechnet immer richtig!

  • Anhand des Anschaffungswertes und
    des Anlagetyps schlägt Ihnen lexoffice
    eine für Sie passende
    Abschreibungsmethode vor
  • lexoffice erstellt automatisch immer eine
    Gegenüberstellung der degressiven
    und linearen Abschreibungsmethode

    – so haben Sie alle Zahlungen im Blick
    und können entscheiden, was für Sie
    am günstigsten ist
  • Auch Besonderheiten, z.B. ob der
    Gegenstand selbstständig nutzbar ist,
    erkennt lexoffice automatisch

3. Für die Steuerjahre 2020 + 2021:
Degressive Abschreibung

Wiedereinführung mit dem zweiten Corona-
Steuerhilfegesetz

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  • Jede monatliche Abschreibung
    wird richtig verbucht und in der
    GuV + EÜR ausgewiesen
  • Alle Anlagegüter werden
    automatisch in die Anlage
    AVEÜR übernommen
  • Der jeweilige Restbuchwert
    der Abschreibungen wird am
    Ende für das jeweilige Nutzungs-
    jahr in die Bilanz mitaufgenommen
    und darin verbucht

Übersichtlich und lückenlos
für Ihre Unterlagen

... und das Finanzamt und
Ihren Steuerberater

  • Mit 1 Klick erhalten Sie eine Liste aller
    Anlagen
    inkl. Abschreibungsbetrag,
    Restwert
    und Anschaffungsdatum
    zum Ausdrucken
  • Diese Listen können Sie einfach
    per DATEV-Export oder
    lexoffice-interner Dateiablage
    Ihrem Steuerberater zukommen
    lassen
  • Die fertige EÜR können Sie über
    die integrierte ELSTER-Schnittstelle
    mit 1 Klick an Ihr Finanzamt schicken

Jetzt Anlagen
mit lexoffice abschreiben

Test endet nach 30 Tagen automatisch.

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Rabatt

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FAQs

Kann ich mit der Anlagenverwaltungs-Software ein
Sammel-GWG (Pool-Abschreibung) erfassen?

ABSCHREIBUNG

Nein - derzeit noch nicht. Im Moment können mit der Anlagenbuchhaltung nur
geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst werden.

Gibt es Sammelposten/Sammel-Abschreibung?

ABSCHREIBUNG

Wenn die Netto-Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 € liegen, haben Sie die Wahlmöglichkeit bis 410 €, die Anschaffung als GWG oder Sammelposten abzuschreiben.
Wenn Sie es als Sammelposten abschreiben, erfolgt die Abschreibung auf 5 Jahre verteilt (Poolabschreibung).

Kann ich auch Anschaffungen rückwirkend abschreiben?

ABSCHREIBUNG

Sie können Abschreibungen auf Anlagen bis 2010 rückwirkend anlegen und
entsprechend der jeweiligen Dauer abschreiben.

Kann ich im AfA-Modul auch geringwertige
Wirtschaftsgüter
anlegen?

ABSCHREIBUNG

Ja, Sie können in "lexoffice L" und "lexoffice XL" sowohl Anlagegüter als auch geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) anlegen und somit abschreiben.

Kann ich Daten mit meinem Steuerberater austauschen?

DATENAUSTAUSCH

Ja, das Programm bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Datenaustausch an. Dazu
gehören insbesondere der Export im DATEV-konformen Format und die DATEV-Cloud
-Services. Unter „Datenaustausch“ finden Sie alle Möglichkeiten beschrieben.

Je mehr Einnahmen - desto
mehr Finanzamt-Pflichten

Diese Finanzamt-Formulare füllt lexoffice auf Basis
aller Belege, Bankkonten & des Kassenbuchs aus:

Lückenloses

Kassenbuch

Berechnete

Umsatzsteuer

Zusammenfassende

Meldung

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EÜR

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E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

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„Testsieger ist Lexoffice mit dem Qualitätsurteil ‚gut‘. Der Anbieter profiliert sich mit dem besten Online-Service für Interessenten. [...] Am Telefon kommen sämtliche Gespräche im ersten Anrufversuch zustande, und die Mitarbeiter beraten meist strukturiert.“

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