Digitale
Dateiablage

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Sicherer Datei-Austausch
mit dem Steuerberater

Automatische Viren-Prüfung
+ Verschlüsselung

  • Nie wieder vertrauliche
    Dateien per E-Mail schicken
  • Beispiele: BWA (vom Steuerberater
    erstellt), Vollmachten (von Ihnen
    ausgestellt), Versicherungspolicen
  • Datei-Formate: PDF, Textdateien,
    Tabellenkalkulation, JPG, GIF, PNG

Alle Steuer-Dokumente
in 1 System

Sensible Unterlagen ohne externe
Drittsysteme austauschen

  • Standort- und geräteunabhängiger
    Zugriff
    auf alle Daten - nur Internet
    notwendig
  • Sie bestimmen, wer Zugriff auf
    die Dateien hat, ob Steuerberater oder
    auch Kanzleimitarbeiter
  • Kostenloser Dateispeicherplatz:
    500 MB

Digitale Zusammenarbeit:
100 % sicher

Sogar vom TÜV
zertifiziert

  • Alle Daten werden beim Hochladen
    automatisch verschlüsselt und
    erst beim Herunterladen wieder
    entschlüsselt (Advanced-encryption-
    Standard)
  • Der Zugriff auf die Server erfolgt
    über ein gesichertes verschlüsseltes
    Übertragungsprotokoll (https)
  • Daten werden in Hochsicherheitszentren
    (ISO 27001 + PCI DSS zertifiziert) in
    Deutschland gespeichert

lexoffice & Ihr Steuerberater:
perfekte Zusammenarbeit

Das sind die Vorteile ...

Kompatibel
Einfacher Daten-Export
zur Kanzleisoftware
Effizient
Belege sind bereits richtig
vorkontiert & immer verfügbar
Sicher
Datenspeicherung in Deutschland
auf Bankenniveau
Gut vorbereitet
GuV, UStVA & EÜR sind fertig
und müssen nur noch geprüft werden
Vollständig
Alle Daten sind in 1 System inkl.
Finanzamt anerkannter App
Rechtssicher
GoBD konforme Buchhaltung
& automatisch 10 Jahre Archivierung

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FAQs

Welche Größenbeschränkungen hat die lexoffice-Dateiablage?

DATEIABLAGE

Sie können maximal 20 Dateien hochladen. Eine Datei darf dabei 25 MB nicht überschreiten. Ihnen steht somit ein Speicherplatz von 500 MB zur Verfügung.

Welche Formate können in der lexoffice-Dateiablage
hochgeladen werden?

DATEIABLAGE

Sie können alle gängigen Dateiformate wie JPEG, GIF, PNG, PDF und selbstverständlich Textdateien und Tabellenkalkulationen hochladen.

Wer hat Zugriff auf die Daten in der lexoffice-Dateiablage?

DATEIABLAGE

Auf die Dokumente in der lexoffice-Dateiablage haben alle Benutzer mit dem Recht „Online-Banking & Buchhaltung“ sowie alle Anwender, denen Sie die Steuerberater-Datenfreigabe erteilt haben.

Kann ich Daten mit meinem Steuerberater austauschen?

ONLINE-BANKING

Ja, die Online-Banking-Software bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Datenaustausch an. Dazu gehören insbesondere der Export im DATEV-konformen Format und die DATEV-Cloud-Services. Unter „Datenaustausch“ finden Sie alle Möglichkeiten beschrieben.

Wie finde ich einen Steuerberater, der mit lexoffice arbeitet?

ONLINE-BANKING

In der lexoffice-Steuerberatersuche finden Sie eine Auswahl aller Steuerberater, die mit lexoffice arbeiten und Sie gern beraten. Wenn Ihnen der persönliche Kontakt wichtig ist, empfehlen wir, einen Steuerberater in Ihrer Region zu kontaktieren. Jetzt Steuerberatersuche aufrufen.
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„lexoffice Buchhaltung & Berichte weist mehr als 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen [...] auf. Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“

Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

„lexoffice Buchhaltung & Berichte ist ein einfach zu bedienender und umfangreich ausgestatteter Cloud- Dienst mit pfiffigen Funktionen.“

„Als besonders flexibel entpuppt sich unser Testsieger bei den Clouddiensten 'lexoffice Buchhaltung & Berichte'. Der Service hat über 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen wie
E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

„lexoffice [...] überzeugt: Die Software bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen einen beachtlichen Funktionsumfang.“

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geprüft
Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
mit TÜV-geprüfter Funktionalität,
Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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