Jahresabschluss
erstellen lassen

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Jahresabschluss automatisch
erstellt

Auch ohne Buchhaltungskenntnisse
– so einfach wie noch nie

Jahresabschluss per
EÜR oder Bilanz?

Egal – alle Zahlungen und Belege sind in 1 System
und werden automatisch berücksichtigt

  • Kleinunternehmer & Selbstständige,
    die zur vereinfachten Gewinnermittlung
    berechtigt sind, können mittels EÜR den
    Jahresabschluss erstellen
  • Bilanzieren
    i
    • Gesetzlich verpflichtet zur Bilanzierung
      sind:
    • Unternehmer mit Kleingewerbe oder
      vollhaftende Kaufleute, deren jährlicher
      Umsatz über 600.000 Euro
      oder deren
      Gewinn über 60.000 Euro liegt
    • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
      müssen aufgrund ihrer beschränkten
      Haftung eine Bilanz erstellen und im
      Bundesanzeiger veröffentlichen, um die
      Sicherheit für Gläubiger zu erhöhen
    • Personengesellschaften (OHG, KG)
      – diese müssen das Ergebnis aber
      nicht veröffentlichen
    Sie, ist die GuV
    Pflichtbestandteil Ihres
    Jahresabschlusses (§ 242 III HGB)
  • GuV oder EÜR? Mit nur 1 Klick können
    Sie ganz einfach wechseln – lexoffice
    kann sowohl die GuV als auch die EÜR
    für Ihren Jahresabschluss bzw.
    Steuerberater erstellen

„lexoffice Buchhaltung & Berichte weist mehr als 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen [...] auf. Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“

Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

„lexoffice Buchhaltung & Berichte ist ein einfach zu bedienender und umfangreich ausgestatteter Cloud- Dienst mit pfiffigen Funktionen.“

„Als besonders flexibel entpuppt sich unser Testsieger bei den Clouddiensten 'lexoffice Buchhaltung & Berichte'. Der Service hat über 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen wie
E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

„lexoffice [...] überzeugt: Die Software bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen einen beachtlichen Funktionsumfang.“

TÜV
geprüft
Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
mit TÜV-geprüfter Funktionalität,
Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
Mehr Informationen ›
  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung
einfach erstellen lassen

Finanzamt-Pflichten sind
schon erfüllt!

Hier könnte Ihre Werbung stehen!
  • lexoffice erstellt die EÜR für das
    aktuelle Jahr (auch unterjährig) auf
    Basis aller gebuchten Daten (Belege,
    Konten, Kassen)
    Mehr zur EÜR
  • Steuerliche Sonderfälle:
    Innergemeinschaftliche Lieferungen
    oder Fernverkauf mit unterschiedlichen
    Steuersätzen werden automatisch
    richtig in der EÜR berücksichtigt
    Mehr zur i.g.L.
  • Vollständige Anlagenverwaltung:
    Anlagegüter inkl. Abschreibungsbetrag,
    Anschaffungsdatum und Restwert
    Mehr zur Anlagenverwaltung

Gewinn-und-Verlust-Rechnung
einfach erstellen lassen

Garantiert Finanzamt-konforme
Aufstellung

  • Automatische Aufstellung der GuV
    auf Basis aller Betriebsausgaben
    und -einnahmen (unterjährig & zum
    Jahresabschluss)
  • Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos
    aufgeführt
    – jeder Buchung ist der
    passende Beleg zugeordnet
  • Mit 1 Klick erstellt lexoffice die GuV:
    nur noch ausdrucken und dem
    Steuerberater zukommen lassen,
    der diese für Ihre Bilanz benötigt
    Mehr zur GuV

Alle Werte für die Steuererklärung
liegen bereits vor

… so geht’s weiter

  • lexoffice ist für alle Gesellschafts-
    formen
    geeignet und bietet effiziente
    Wege für EÜR-ler und Bilanzierer, den
    Jahresabschluss zu erstellen und die
    Steuerklärung auf den Weg zu bringen
  • Erstellen Sie Ihre Steuererklärung
    selbst per ELSTER oder
    Steuersoftware, dann importieren
    Sie die EÜR-Werte per Mausklick in
    die Einkommensteuererklärung
  • Erstellt Ihr Steuerberater die
    Steuererklärung, dann können alle
    Daten per DATEV in die Kanzlei
    -Software importiert
    werden
    Mehr zum Steuerberater-Zugang

Jetzt den Jahresabschluss
mit lexoffice erstellen

Test endet nach 30 Tagen automatisch.

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Auch diese Finanzamt-Formulare
füllt lexoffice automatisch richtig aus

Lückenloses

Kassenbuch

Berechnete

Umsatzsteuer

Zusammenfassende

Meldung

Vorausgefüllte

EÜR

Einfach ausdrucken
oder per E-Mail
versenden!

Vorausgefüllte

Abschreibung

Einfach ausdrucken
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Vorausgefüllte

GuV

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„lexoffice Buchhaltung & Berichte ist ein einfach zu bedienender und umfangreich ausgestatteter Cloud- Dienst mit pfiffigen Funktionen.“

Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

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E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

„lexoffice [...] überzeugt: Die Software bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen einen beachtlichen Funktionsumfang.“

„Testsieger ist Lexoffice mit dem Qualitätsurteil ‚gut‘. Der Anbieter profiliert sich mit dem besten Online-Service für Interessenten. [...] Am Telefon kommen sämtliche Gespräche im ersten Anrufversuch zustande, und die Mitarbeiter beraten meist strukturiert.“

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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
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    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
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