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lassen

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Gewinn- und Verlustrechnung
automatisch erstellt

Auch ohne Buchhaltungskenntnisse
– so einfach wie noch nie

Wer muss eine GuV
erstellen?

Ganz einfach
erklärt ...

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  • Eine Gewinn- und Verlustrechnung
    müssen Sie erstellen, wenn Sie
    gesetzlich zur Bilanzierung
    verpflichtet
    i
    • Gesetzlich verpflichtet zur Bilanzierung sind:
    • Unternehmer mit Kleingewerbe oder
      vollhaftende Kaufleute, deren jährlicher
      Umsatz über 600.000 Euro oder deren Gewinn
      über 60.000 Euro liegt
    • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen
      aufgrund ihrer beschränkten Haftung eine
      Bilanz erstellen und im Bundesanzeiger
      veröffentlichen, um die Sicherheit für
      Gläubiger zu erhöhen
    • Personengesellschaften (OHG, KG)
    • Letztere müssen das Ergebnis aber
      nicht veröffentlichen
    sind, freiwillig
    bilanzieren
    und eine doppelte
    Buchführung
    betreiben
  • Die GuV ist Pflichtbestandteil des
    Jahresabschlusses von Kaufleuten
    nach §242 III HGB
  • Wann reicht eine EÜR? Wenn Ihr
    Umsatz weniger als 600.000 €/Jahr
    beträgt und der Gewinn unter
    60.000 €/Jahr liegt

„lexoffice Buchhaltung & Berichte weist mehr als 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen [...] auf. Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“

Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

„lexoffice Buchhaltung & Berichte ist ein einfach zu bedienender und umfangreich ausgestatteter Cloud- Dienst mit pfiffigen Funktionen.“

„Als besonders flexibel entpuppt sich unser Testsieger bei den Clouddiensten 'lexoffice Buchhaltung & Berichte'. Der Service hat über 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen wie
E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

„lexoffice [...] überzeugt: Die Software bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen einen beachtlichen Funktionsumfang.“

TÜV
geprüft
Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
mit TÜV-geprüfter Funktionalität,
Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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Finanzrechtlich sichere GuV mit allen
Erträgen + Aufwendungen

So einach geht’s!

  • Geschäftskonto mit lexoffice
    verbinden, alle Ein- und Auszahlungen
    werden der passenden Rechnung
    zugeordnet + verbucht
    So geht die Konto-Verknüpfung
  • Belege (bspw. Tankquittungen,
    Bewirtungsbelege) abfotografieren,
    lexoffice erkennt den Text, verbucht
    und archiviert die Quittung
    Mehr zur Belegerfassung
  • Anlagegüter in lexoffice erfassen
    und verwalten. Jede monatliche
    Abschreibung wird richtig verbucht
    und in der GuV + EÜR ausgewiesen
    Mehr zur Anlagenverwaltung

Automatisiert zum
Jahresabschluss

Schneller geht’s nicht ...

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    inkl. Bilanz erstellen – fertig!
  • Ganz ohne Pendelordner, Belege im
    Schuhkarton etc. – alle Unterlagen
    liegen sortiert und lückenlos vor
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So haben Sie Ihre Gewinne und
Verluste immer im Blick

Keine bösen Überraschungen
bei der Liquidität

  • GuV monatlich oder quartalsweise
    erstellen lassen – so kontrollieren Sie
    Ihre Finanzen
  • Liquiditätsplanung: lexoffice zeigt
    Ihnen, wie sich Umsätze und Kosten
    gegenüber der Planung entwickeln,
    und erstellt Ihnen eine Finanzplanung
    inklusive Prognose
  • So können Sie schnell und tagesaktuell
    sehen, ob und wo Sie gegensteuern
    müssen
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Lückenloses

Kassenbuch

Berechnete

Umsatzsteuer

Zusammenfassende

Meldung

Vorausgefüllte

EÜR

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Abschreibung

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„lexoffice Buchhaltung & Berichte ist ein einfach zu bedienender und umfangreich ausgestatteter Cloud- Dienst mit pfiffigen Funktionen.“

Einfach zu bedienen und umfangreich ausgestatteter Cloud-Dienst mit einer vorbildlichen Belegverarbeitung.“

„Als besonders flexibel entpuppt sich unser Testsieger bei den Clouddiensten 'lexoffice Buchhaltung & Berichte'. Der Service hat über 60 Schnittstellen zu angrenzenden Lösungen wie
E-Commerce, E-Rechnungen oder Dokumentenverwaltung.“

„lexoffice [...] überzeugt: Die Software bietet Freiberuflern, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen einen beachtlichen Funktionsumfang.“

„Testsieger ist Lexoffice mit dem Qualitätsurteil ‚gut‘. Der Anbieter profiliert sich mit dem besten Online-Service für Interessenten. [...] Am Telefon kommen sämtliche Gespräche im ersten Anrufversuch zustande, und die Mitarbeiter beraten meist strukturiert.“

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    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
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